Bei Säuglingen sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Die RSV Saison dauert meist von Oktober bis März.
Bisher stand eine Impfung gegen RSV nur für Kinder mit erhöhtem Rsiko für einen schweren Verlauf (Frühgeborene, Kinder mit Lungenerkrankungen oder angeborenen Herzfehlern zur Verfügung. Seit diesem Jahr ist ein Passivimpfstoff für alle Säuglinge in ihrer ersten RSV Saison, konkret alle nach dem 01.04. geborenen Säuglinge von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlen. Nirsevimab (Beyfortus®) ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt.
Für alle Kinder, die ab dem 1.4.2024 geboren sind, gilt: wenn Sie die Impfung wünschen, fordern Sie ein E‑Rezept über den Impfstoff (Beyfortus) an und vereinbaren Sie einen Termin für die Impfung. Der Impfstoff kann grundsätzlich parallel zu allen anderen Impfstoffen verabreicht werden. Für alle Säuglinge im ersten Lebensjahr, die vor dem 01.04.2024 geboren sind und geimpft werden sollen, muss die Kostenübernahme vorher durch die Eltern mit der Kasse abgeklärt werden.
Für alle gilt: der Impfstoff muss mitgebracht werden. Holen Sie den Impfstoff unmittelbar vor dem Impftermin in Ihrer Apotheke ab und bringen ihn mit.
Kinder, die ab 01. Oktober während der RSV Saison geboren werden, sollen in der Geburtsklinik, kurz vor Entlassung, geimpft werden. Wenn die Impfung in der Geburtsklinik nicht erfolgt ist, kann dies möglichst bald, z.B. bei uns in der Praxis nachgeholt werden.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns in der Praxis